Es soll ein zusammenhängender Praktikumsbericht abgegeben werden. Da in der Regel aber zwei sechswöchige (oder sogar drei vierwöchige) Praktika absolviert werden können, haben die Studierenden die Wahl, ob sie ihren Bericht nur über ein Praktikum, das ihnen vielleicht besonders viele positive Erfahrungen vermittelt hat, oder vergleichend über zwei oder mehrere Praktika verfassen. Auf jeden Fall sollen aber die in § 5 der Praktikumsordnung aufgezählten inhaltlichen Kriterien für das Verfassen des Praktikumsberichts beachtet werden. (Sollte das studienbegleitende Praktikum in mehreren Blöcken hintereinander bei verschiedenen Praktikumseinrichtungen absolviert werden, ist es notwendig dass mehrere Praktikumsberichte verfasst werden. Die einzelnen Praktikumsberichte dürfen dann vom Umfang geringer ausfallen. Insgesamt sollte aber auch hier ein Gesamtumfang aller Praktikumsberichte von mindestens 1500 Wörtern (ca. 5 Seiten) erreicht werden. Beispielsweise sollten bei zwei absolvierten Praktika von je 6 Wochen, entsprechend zwei Praktikumsberichte im Unfang von jeweils mindestens 750 Wörtern (ca. 2,5 Seiten) verfasst werden. Die in § 5 aufgezählten inhaltlichen Kriterien für das Verfassen des Praktikumsberichts müssen in jedem Fall eingehalten werden.).
19. Wie genau werden die Richtlinien von 1500 Wörtern bzw. 5 Seiten für den Praktikumsbericht genommen?
Der Umfang des Praktikumsberichts sollte mindestens 1500 Wörter / circa 5 Seiten betragen. Solche Angaben sind immer nur Richtwerte. Wenn Sie etwas mehr schreiben oder Arbeitsproben anfügen, wird der Bericht umfangreicher. Das ist erlaubt. Aber weniger als 1500 Wörter sollte ein Bericht nicht haben.