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FAQ
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12. Ist die Absolvierung des Praktikums auch während des Semesters möglich?

In der Regel sollte das Praktikum nach dem 2. Fachsemester innerhalb der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Sollten im Einzelfall besondere Regelungen erforderlich sein, muss vor Abschluss des Praktikumsvertrags mit der Praktikumsbeauftragten gesprochen werden. Nur so kann das Praktikum gegebenenfalls innerhalb der Praktikumsverordnung als Pflichtpraktikum anerkannt werden.

13. Kann ich das Praktikum auch im 5. oder 6. Semester machen?

Grundsätzlich sollte das Praktikum zwischen Ende des 2. und Anfang des 5. Fachsemesters abgeleistet sein. In Sonderfällen ist eine Sondergenehmigung seitens der Praktikumsbeauftragten notwendig, jedoch nicht ausgeschlossen.

14. In welche Zeiträume kann man die 12 Wochen splitten?

Idealerweise sollte das Praktikum in Form von zwei oder mehr Blockpraktika abgeleistet werden. Ein Zusammenhängender Zeitraum von 6 Wochen sollte nicht unterschritten werden. Im Falle besonderer Projektaufgaben oder spezieller Tätigkeiten können die Zeiträume individueller gestaltet werden. Jedoch sollte das Gesamtvolumen des Praktikums in jedem Falle sicher gestellt sein.

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